Kostenerstattung durch die Krankenkassen
Meine Yogakurse sind von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) nach §20 SGB V zertifiziert. Sie sind mit dem Prüfsiegel "Deutscher Standard Prävention" ausgezeichnet. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Teilnahme unterstützen und einen Großteil der Kursgebühren erstatten. Je nach Krankenkasse sind das meist zwischen 75 und 100%.
So funktioniert die Erstattung:
1. anmelden und bezahlen
Ihr meldet eure Kinder bei mir zum Yogakurs an und bringt die Kursgebühr zur ersten Yogastunde in bar mit.
2. regelmäßig teilnehmen - die 80% Regel
Die gesetzliche Vorgabe der Krankenkassen besagt, dass eure Kinder bei mindestens 80% der Yogastunden anwesend sein müssen, um Anspruch auf den Zuschuss zu haben.
3. Teilnahmebescheinigung erhalten
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, stelle ich euch nach Abschluss des Kurses eine offizielle Teilnahmebescheinigung aus.
4. Geld zurückerhalten
Ihr sendet die Teilnahmebescheinigung an eure Krankenkasse und bekommt von ihr den Erstattungsbetrag direkt auf euer Bankkonto überwiesen.
Gut zu wissen:
Wie viel Geld erstattet die Krankenkasse?
Jede Krankenkasse regelt die exakte Höhe des Zuschusses in ihrer eigenen Satzung. Wer vorab bei seiner Krankenkasse nachfragen möchte, wie hoch der Zuschuss ist, kann dies unter der Angabe der Kurs-ID tun. Für den Kinderyoga-Kurs "Hatha Yoga für Kinder - Stark gegen Stress" lautet die ID: KU-ST-KQF359. Für den Teenieyoga-Kurs "Hatha Yoga für Jugendliche - Entspannung gegen Schulstress" lautet die ID: KU-ST-X5NVA6.
Wie oft können Kurse bezuschusst werden?
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr. Wie es eure Krankenkasse handhabt, erfahrt ihr direkt bei ihr.